Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht wird gemeinhin beschrieben als das Sonderrecht der Arbeitnehmer oder formaler: als die Summe aller Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen.
Grob unterteilen kann man das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts in die Regelungen, die die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zum Gegenstand haben (Individualarbeitsrecht) sowie die Rechtsbeziehungen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).
Die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht, sowohl in Gesetzgebung, als auch in der Rechtsprechung, werden insbesondere im Rahmen des Zentralen Sozialpolitischen Ausschusses (ZSPA) des BTGA behandelt und für die Mitglieder der BTGa-Organisation wichtige Hinweise für die betriebliche Praxis erörtert.