Gesellschaftsrecht, Handwerks- und Gewerberecht, allg. Zivilrecht
Wirtschaftsrechtliche Normen privatrechtlicher, strafrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur lenken und begrenzen die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat.
Technische Normen konkretisieren die gesetzlichen Sorgfaltspflichten. Sie beschreiben den Stand der Technik, da sie regelmäßig überprüft und den neuesten Entwicklungen angepasst werden.
Seit 1992 gibt der BTGA auch eigene Regeln für die technische Praxis heraus, die in den einzelnen technischen Ausschüssen des BTGA unter Mitwirkung interessierter oder betroffener Kreise der Wirtschaft und/oder öffentlicher Auftraggeber erstellt werden. In diesen technischen Regeln werden wichtige Empfehlungen und Hinweise zur Handhabung von DIN-Normen, Richtlinien und anderen rechtlichen Vorschriften für den Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung gegeben. Das technische Regelwerk des BTGA stellt dabei kein Konkurrenzprodukt zu den deutschen und europäischen Normen und Richtlinien dar, sondern verdeutlicht oder ergänzt deren Inhalte für die Umsetzung in der täglichen Praxis. Darüber hinaus liefern die btga-Regeln nützliche Anregungen zu routinemäßigen Arbeitsabläufen in TGA-Unternehmen und schließen die oftmals vorhandenen Lücken zwischen den zahlreichen rechtlichen Vorschriften und Normen und ihrer praktischen Umsetzung.
Interdisziplinären Fragestellungen zwischen Recht und Technik werden innerhalb des BTGA durch eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Justiziariat und dem Technischen Referat des BTGA praxisgerechten Lösungen zugeführt.