BTGA e.V.

 Vergaberecht

Die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber ist für die Unternehmen der BTGA-Organisation von großer Bedeutung. Das Vergaberecht umfasst dabei die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, zu beachten hat. 

 

Ziel der vergaberechtlichen Regelungen ist ein wirtschaftlicher Einkauf, der durch Wettbewerb sichergestellt werden soll. Der Auftrag zu wirtschaftlichem Verhalten ist zum einen erforderlich, damit Steuergelder sparsam und sachgerecht verwendet werden und zum anderen verhindert wird, dass der Staat als großer Nachfrager auf dem Markt seine Marktstärke missbraucht. Ein weiteres Ziel der vergaberechtlichen Vorschriften ist die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte in der EU durch transparente und nicht diskriminierende Verfahren für alle potentiellen europäischen Bewerber um öffentliche Aufträge. Eine EU-weite Ausschreibung eines Auftrages hat grundsätzlich immer dann zu erfolgen, wenn bestimmte Auftragswerte (EU-Schwellenwerte) überschritten werden.

 

Im vergaberechtlichen Bereich vertritt der BTGA die Interessen seiner Mitglieder insbesondere im Hauptausschuss Allgemeines im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA).