„Heizungsgesetz“ gefährdet Wärmepumpenhochlauf

Paragraf 71p soll die Möglichkeit schaffen, den Einsatz natürlicher Kältemittel in elektrischen Wärmepumpen und in Wärmepumpen-Hybridheizungen per Rechtsverordnung vorzuschreiben. Der Gesetzesbegründung nach soll die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung sogar erlauben, „Vorgaben über die Kältemittelwahl in Deutschland zu schaffen, die über die Vorgaben des künftigen Unionsrechts hinausgehen“. Damit würde der Einbau eines Großteils der auf dem Markt verfügbaren Wärmepumpen verboten. Außerdem würde ein solcher nationaler Alleingang ein Handelshemmnis innerhalb des europäischen Binnenmarktes darstellen und somit gegen EU-Recht verstoßen.