BTGA-Regel 2.005 überarbeitet
Meldung vom 30.01.2019
Schweißnähte an Rohrleitungen in Warmwasserheizsystemen

Der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat die BTGA-Regel 2.005 „Qualitätsanforderungen an Schweißnähte in der Technischen Gebäudeausrüstung – Rohrleitungen in Warmwasserheizsystemen“ überarbeitet. Experten aus der Heizungstechnik und aus der Wissenschaft haben unter Mitwirkung des Technischen Referats des BTGA die Regel 2.005 an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Sie ist zum Preis von 15,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) beim Beuth Verlag unter www.beuth.de erhältlich.

Die BTGA-Regel 2.005 gilt für Schweißnähte an Rohrleitungen in Warmwasserheizsystemen der Technischen Gebäudeausrüstung, wenn Rohre und Formstücken aus unlegierten Stählen verwendet werden. Zulässige Schweißverfahren sind das Gasschweißen mit Sauerstoff-Acetylen-Flamme und das Wolfram-Inertgasschweißen. In dieser BTGA-Regel werden statische Heizsysteme berücksichtigt, zu denen alle Anlagen mit Temperaturen unter 100 °C und mit Betriebsüberdrücken nicht oberhalb von 3,5 bar zählen. Die BTGA-Regel 2.005 gilt nicht für Versorgungsleitungen mit besonderen Anforderungen, beispielsweise erdverlegte Leitungen, Fernwärmeleitungen oder Leitungen, die für Heizsysteme mit anderen Betriebszuständen verwendet werden.

Hintergrund:
Der BTGA gibt in seinen Regeln wichtige Empfehlungen und Hinweise zur Handhabung von Technischen Normen, Richtlinien und sonstigen rechtlichen Vorschriften im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung. Die BTGA-Regeln liefern nützliche Anregungen zu routinemäßigen Arbeitsabläufen in TGA-Unternehmen und schließen Lücken zwischen den zahlreichen rechtlichen Vorschriften und Normen, die im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung zu beachten sind.

Bild anbei (zur Berichterstattung frei):
Das Deckblatt der überarbeiteten BTGA-Regel 2.005
Bild: BTGA e.V.
Pressemitteilung im RTF- und PDF-Format inklusive Bild-
material (falls vorhanden) herunterladen:
Hier klicken

zurück zur Übersicht


Kontakt zur BTGA-Pressestelle:
Jörn Adler, E-Mail: adler@btga.de


Anmeldung beim BTGA-Presseverteiler:
Journalisten können sich unter folgendem Link in den BTGA-Presseverteiler eintragen:
Anmeldung Presseverteiler