BTGA veröffentlicht Praxisleitfaden „CE-Kennzeichnung“
Meldung vom 05.02.2020
Bonn, 5. Februar 2020

In der Branche der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) wird seit vielen Jahren darüber diskutiert, inwieweit die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf Anlagen der TGA anwendbar ist. Als Orientierungshilfe für den praktischen Umgang mit dieser Richtlinie hat der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. jetzt seinen Praxisleitfaden "Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung in der TGA nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" veröffentlicht. Der Leitfaden ist zum Preis von 15,00 Euro (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) unter www.btga.de > Publikationen > BTGA-Webshop erhältlich und kann unter info@btga.de bestellt werden.

In diesem BTGA-Praxisleitfaden werden die wesentlichen einschlägigen Begriffe erläutert, der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie in der TGA definiert, die Aufgabenstellung, die Schnittstellen und die Verantwortlichkeiten im Rahmen eines Konformitätsbewertungsfahrens beschrieben und die Grundlagen der CE-Kennzeichnung erläutert. Anhand praktischer Beispiele wird die Umsetzung der Maschinenrichtlinie gezeigt. Außerdem bietet der Leitfaden Interpretations- und Argumentationshilfen für die Einordnung von Anlagen der TGA nach Maschinenrichtlinie.


Foto anbei (zur Berichterstattung frei):
Cover des BTGA-Praxisleitfadens "CE-Kennzeichnung"
Foto: BTGA e.V. / DifferR / Shutterstock.com
Pressemitteilung im RTF- und PDF-Format inklusive Bild-
material (falls vorhanden) herunterladen:
Hier klicken

zurück zur Übersicht


Kontakt zur BTGA-Pressestelle:
Jörn Adler, E-Mail: adler@btga.de


Anmeldung beim BTGA-Presseverteiler:
Journalisten können sich unter folgendem Link in den BTGA-Presseverteiler eintragen:
Anmeldung Presseverteiler