BTGA-Seminare: Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach Gebäudeenergiegesetz
Meldung vom 07.12.2020
Bonn, 7. Dezember 2020

Der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. wird auch 2021 in Zusammenarbeit mit dem FGK - Fachverband Gebäude-Klima e.V. seine erfolgreiche Seminarreihe zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach §§ 74-78 Gebäudeenergiegesetz (GEG) fortsetzen. Insgesamt fünf Veranstaltungen sind bundesweit geplant:

-online 20. bis 21. Januar 2021,
-online 24. bis 25. März 2021,
-Berlin 26. bis 27. Mai 2021,
-Köln 8. bis 9. September 2021,
-Stuttgart 10. bis 11. November 2021.

Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, Inhouse-Seminare durchzuführen. Die als Bestandteil des Seminars ausgehändigten Arbeitshilfen haben einen Marktwert von über 450,00 Euro. Weitere Informationen und das Anmeldeformular für die Seminare finden Sie unter www.btga.de > Aktuell > Seminare, Veranstaltungen.

Die erfolgreiche Teilnahme wird bei Nachweis der entsprechenden beruflichen Vorbildung durch ein Zertifikat der Bundesprüfstelle Technische Gebäudeausrüstung e.V. bescheinigt. Stimmen die Seminarteilnehmer zu, werden Name, Titel und Kontaktdaten auf der Internet-Seite des BTGA veröffentlicht.

Der Inhalt des Seminars ist auf die in § 77 GEG genannten Fachleute ausgerichtet. Das sind insbesondere Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen "Versorgungstechnik" oder "Technische Gebäudeausrüstung", die über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen verfügen. Eine mindestens dreijährige Berufserfahrung ist bei anderen Fachrichtungen gefordert, beispielsweise für den Maschinenbau, für die Elektrotechnik, die Verfahrenstechnik und für das Bauingenieurwesen mit einem Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung. Eine Energetische Inspektion kann ebenfalls von einem Meister oder einem staatlich anerkannten bzw. geprüften Techniker der einschlägigen Fachrichtungen durchgeführt werden.


Foto anbei (zur Berichterstattung frei): Größere Klimaanlagen müssen alle zehn Jahre energetisch inspiziert werden.
Foto: ja / BTGA e.V.
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Jörn Adler, E-Mail: adler@btga.de


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