Gebäudetechniker kritisieren „Ruhetagsregelung“
Meldung vom 24.03.2021
Bonn, 24. März 2021

Der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. kritisiert die im Beschluss vom 22. März 2021 völlig überraschend getroffene Regelung, wonach der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Sonnabend) 2021 einmalig als "Ruhetage" festgelegt wurden. Zwar gibt der Beschluss nicht eindeutig vor, wie diese "Ruhetagsregelung" konkret ausgestaltet werden soll, auf Nachfragen in der anschließenden Pressekonferenz stellte die Bundeskanzlerin jedoch klar, dass die Regelung "analog zu Sonn- und Feiertagen" zu verstehen sei. Das würde bedeuten, dass an diesen Tagen grundsätzlich nicht gearbeitet werden müsste und dürfte - von Ausnahmen abgesehen.

Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA, fasste die Situation zusammen: "Die aktuell mit der Covid-19-Pandemie einhergehenden Einschränkungen und finanziellen Belastungen sind für die Wirtschaft trotz zahlreicher staatlicher Unterstützungen ohnehin nur schwer zu stemmen. Die mit der Umsetzung der "Ruhetagsregelung" verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen bringen viele Unternehmen auch der Technischen Gebäudeausrüstung an ihr Limit."

Unklar ist derzeit, ob die Beschlussvorgaben von den Bundesländern in den Landesverordnungen einheitlich umgesetzt werden oder ob diese Umsetzung, wie so oft in der Vergangenheit, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. "Durch die vielen aktuell offenen Fragen wird die Baustellensteuerung für die betroffenen Unternehmen deutlich erschwert", sagte Günther Mertz. "Außerdem ist nicht auszuschließen, dass bei Baustellen, auf denen Mitarbeiter aus verschiedenen Bundesländern arbeiten, unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen." Es wäre wünschenswert, einen finanziellen Ausgleich für die Wirtschaft zu schaffen und zumindest eine bundeseinheitliche Regelung anzustoßen.

Foto anbei (zur Berichterstattung frei):
Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA
Foto: BTGA e.V.
Pressemitteilung im RTF- und PDF-Format inklusive Bild-
material (falls vorhanden) herunterladen:
Hier klicken

zurück zur Übersicht


Kontakt zur BTGA-Pressestelle:
Jörn Adler, E-Mail: adler@btga.de


Anmeldung beim BTGA-Presseverteiler:
Journalisten können sich unter folgendem Link in den BTGA-Presseverteiler eintragen:
Anmeldung Presseverteiler