BTGA-Praxisleitfaden "Wie halte ich Kaltwasser kalt?" erschienen
Meldung vom 06.06.2023
Bonn, 6. Juni 2023

Der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat jetzt seinen Praxisleitfaden "Wie halte ich Kaltwasser kalt?" veröffentlicht. Darin werden praktische Hinweise und Empfehlungen gegeben, wie die normativ und hygienisch geforderten Temperaturen für Trinkwasser kalt (PWC) in einer Trinkwasser-Installation eingehalten werden können. Die aufgeführten Ratschläge sollen sowohl Beschäftigten des TGA-Anlagenbaus als auch Personen, die eine Trinkwasser-Installation planen oder betreiben, Informationen zur Energieeffizienz, zum Gesundheitsschutz und zum nachhaltigen Umgang mit dem Lebensmittel Nummer eins "Trinkwasser" geben. Der BTGA-Praxisleitfaden "Wie halte ich Kaltwasser kalt?" ist zum Preis von 55,90 Euro (inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten) unter www.btga.de > Publikationen > BTGA-Webshop erhältlich und kann unter info@btga.de bestellt werden.

In dem BTGA-Praxisleitfaden werden aktive und passive Maßnahmen vorgestellt, die helfen, eine unzulässige Erwärmung des kalten Trinkwassers zu vermeiden. Dabei beziehen sich passive Maßnahmen auf bauliche Maßnahmen und Anordnungen im Bauwerk und die aktiven Maßnahmen wirken unmittelbar auf das Trinkwasser. Die zu wählenden Maßnahmen sind im Wesentlichen von den örtlichen Gegebenheiten, dem Gebäudetyp, dem Umsetzungsaufwand und von Bestand oder Neubau abhängig. Gebäudespezifisch kann eine Kombination aus passiven und aktiven Maßnahmen erforderlich sein.

Foto anbei (zur Berichterstattung frei):
Cover des BTGA-Praxisleitfadens "Wie halte ich Kaltwasser kalt?"
Abbildung: BTGA e.V. / Philip Steury Photography - Shutterstock.com / Gebr. KEMPER GmbH & Co. KG
Pressemitteilung im RTF- und PDF-Format inklusive Bild-
material (falls vorhanden) herunterladen:
Hier klicken

zurück zur Übersicht


Kontakt zur BTGA-Pressestelle:
Jörn Adler, E-Mail: adler@btga.de


Anmeldung beim BTGA-Presseverteiler:
Journalisten können sich unter folgendem Link in den BTGA-Presseverteiler eintragen:
Anmeldung Presseverteiler