BTGA: Kitas und Schulen kühlen -
Gesundheitsschutz muss nicht teuer sein
Meldung vom 16.09.2026
Eine flächendeckende Kühlung von Kitas und Schulen ist nach Einschätzung des BTGA mit vergleichsweise geringen Kosten möglich: 8,25 Euro pro betreutem Kind und Monat können ausreichen, um bestehende Einrichtungen mit einer angemessenen Kühlung auszustatten und diese zu betreiben.

Die Hitzewellen der vergangenen Monate haben erneut gezeigt, wie stark hohe Temperaturen insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen belasten. In der politischen Debatte wird deshalb zunehmend ein besserer Hitzeschutz gefordert - auch für Kinder im Vorschul- und Schulalter. Der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. hat vor diesem Hintergrund und anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 23. September 2026 zu dem Antrag „Hitzekrise ernst nehmen - Hitzeschutz verbindlich, sozial gerecht und finanziell absichern“ (BT-Drs. 21/6343) eine erste Kostenabschätzung vorgenommen: Danach könnten 8,25 Euro pro betreutem Kind und Monat ausreichen, um bestehende Kitas und Schulen mit einer angemessenen technischen Kühlung auszustatten und diese zu betreiben.

Kinder mit technischer Kühlung vor gesundheitlich belastender Hitze zu schützen, ist damit deutlich günstiger als vielfach angenommen. Bestehende Kindertagesstätten und Schulen könnten mit geeigneten technischen Lösungen zur Raumkühlung ausgestattet werden, ohne dass dafür hohe zusätzliche Kosten pro Kind entstehen.

Hohe Temperaturen sind in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen nicht nur eine Frage des Wohlbefindens. Sie können die Gesundheit belasten und sich unmittelbar auf Konzentrationsfähigkeit, Leistungsvermögen und Lernbedingungen auswirken. Gerade Kinder sind gegenüber hohen Temperaturen besonders empfindlich. Ein wirksamer Hitzeschutz in Kitas und Schulen ist deshalb auch eine Investition in gute Bildungs- und Betreuungsbedingungen.

Technische Gebäudeausrüstung kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten. Je nach Gebäude und baulichen Voraussetzungen kommen unterschiedliche Maßnahmen infrage - von der Luft-Luftwärmepumpe über Kühldecken bis hin zu Klimasystemen mit Frischluftzufuhr. Welche Lösung jeweils sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend ist aus Sicht des BTGA, den Hitzeschutz als festen Bestandteil der Planung, Sanierung und Bewirtschaftung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu berücksichtigen.

"Nur 8,25 Euro pro Kind und Monat können einen erheblichen Unterschied machen", sagte Frank Ernst, Hauptgeschäftsführer des BTGA. "Damit lassen sich die gesundheitlichen Belastungen durch Hitze reduzieren, Konzentration und Leistungsfähigkeit verbessern und zugleich die Aufenthaltsqualität für Kinder und Beschäftigte erhöhen."

Der BTGA plädiert deshalb dafür, den Hitzeschutz von Kitas und Schulen stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Wenn ein besserer Schutz von Kindern vor den Folgen zunehmender Hitze erreicht werden soll, müssen dabei auch die vergleichsweise überschaubaren Kosten technischer Lösungen berücksichtigt werden. Nur mit diesen Systemen ist eine zuverlässige Raumkühlung möglich. Eine flächendeckende Verbesserung des Raumklimas in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist nach Einschätzung des Verbandes nicht nur technisch machbar, sondern auch finanziell darstellbar.


Über den BTGA
Der BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. vertritt die Interessen der industriell ausgerichteten Unternehmen der Technischen Gebäudeausrüstung. Die Mitgliedsunternehmen planen, errichten und betreiben technische Anlagen für Gebäude und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu Energieeffizienz, Klimaschutz, Gesundheit und Wohlbefinden.


Foto anbei (zur Berichterstattung frei)
Frank Ernst, Hauptgeschäftsführer des BTGA
Foto: Kristian Barthen
Pressemitteilung im RTF- und PDF-Format inklusive Bild-
material (falls vorhanden) herunterladen:
Hier klicken

zurück zur Übersicht


Kontakt zur BTGA-Pressestelle:
Jörn Adler, E-Mail: adler@btga.de


Anmeldung beim BTGA-Presseverteiler:
Journalisten können sich unter folgendem Link in den BTGA-Presseverteiler eintragen:
Anmeldung Presseverteiler