Tarifbindung spielt in der TGA-Branche eine immer geringere Rolle
Meldung vom 19.05.2016
BONN. Anlässlich des Pilotabschlusses für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen vom 13. Mai 2016 weist der Vorsitzende des Zentralen Sozialpolitischen Ausschusses des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Michael Mahr, darauf hin, dass die Tarifbindung in den Unternehmen der Technischen Gebäudeausrüstung eine immer geringere Rolle spielt:

Viele Unternehmen der TGA-Branche empfinden die mit der Gewerkschaft realisierbaren tarifvertraglichen Lösungen als zu starr. Die jüngste Sitzung des Zentralen Sozialpolitischen Ausschusses des BTGA hat gezeigt, dass Unternehmen nach individuellen, unternehmensbezogenen Konzepten streben. Insbesondere die fehlende Bereitschaft der Gewerkschaft, über Urlaubs- und Arbeitszeiten zu verhandeln, ist heute nicht mehr mit der betrieblichen Praxis zu vereinbaren.

Neue Mitglieder entscheiden sich fast immer für eine „Mitgliedschaft ohne Tarifbindung“ in den Landesverbänden des BTGA. Als Arbeitgeberverbänden steht es diesen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts frei, eine Form der Mitgliedschaft anzubieten, die nicht zu einer Tarifbindung führt. Im Gegensatz dazu dürfen Handwerksinnungen keine solche Mitgliedschaft einführen, wie das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. März 2016 klargestellt hat (Aktenzeichen: 10 C 23.14).

Insgesamt hat die Anzahl der tarifgebundenen Unternehmen in den vier Landesverbänden des BTGA, die noch Verhandlungen mit der IG Metall führen und Tarifabschlüsse erzielen, stark abgenommen. In anderen BTGA-Landesverbänden liegen die letzten Verhandlungen und Abschlüsse teilweise mehr als ein Jahrzehnt zurück.
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