Zusammenführung EEWärmeG und EnEV: Verbände legen Gutachten für Hallengebäude vor
Meldung vom 20.06.2016
Köln/Bonn, 20. Juni 2016 – Im Rahmen der geplanten Zusammenführung des Energieeinspargesetzes (EnEG) und der zugehörigen Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) haben der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) und die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) gemeinsam ein Gutachten zum künftigen Umgang mit Hallengebäuden vorgelegt. In der Studie „Anregung zur künftigen Behandlung von Hallengebäuden im Energiesparrecht“ werden Vorschläge in Bezug auf die Festlegung von energetischen Anforderungen an Hallengebäude entwickelt.

Das Gutachten kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen:

- Neudefinition des Referenzgebäudes: Deutliche Energieeinsparungen sollen durch ein neues Referenzgebäude erfolgen. Bei einer solchen Ausgestaltung würden im Bereich der Hallengebäude der Transmissionswärmeverlust je nach Gebäudetyp um bis zu 30 % und der Jahresprimärenergiebedarf um bis zu 43 % gegenüber der derzeitigen Regelung unterschritten werden müssen. Diese generelle Regelung hätte bereits erhebliche Einsparungen zur Folge.
- Gleichstellung zentraler und dezentraler Technologien: Bei der Gestaltung eines einheitlichen Regelwerks sollte im Bereich der Heizsysteme für Hallengebäude auf technologieoffene Lösungen gesetzt werden. Für Hallen mit zentraler oder dezentraler Heizungstechnik sollten die gleichen Anforderungen an den Primärenergiebedarf und an den baulichen Wärmeschutz gelten. Dies ermöglicht eine maximale technische und wirtschaftliche Flexibilität. Anforderungen an Energieeinsparung und Klimaschutz würden nicht tangiert.
- Keine pauschale Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien: Hallengebäude weisen bei der Nutzung, beim Wärme- und Strombedarf und bei ihrer Einbindung in die Umgebung sehr heterogene Profile auf. Pauschale und nicht-technologieoffene Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien würden deshalb sowohl bei dezentral als auch bei zentral beheizten Hallen zu energetischen und wirtschaftlich ineffizienten Lösungen und hohen Zusatzkosten führen.
- Energie-Monitoring-Systeme: Die beauftragenden Verbände der Studie befürworten zudem die verpflichtende kostengünstige Einführung von Monitoring-Systemen. Diese können sowohl im Neubau als auch im Bestandsbereich reale Energieeinsparungen und eine Verringerung/Vermeidung klimaschädlicher Emissionen sicherstellen.

Die Studie kann hier runtergeladen werden:

http://www.bdh-koeln.de/presse/publikationen/studien
http://www.btga.de/images/publikationen/hallengebaeude.pdf
http://www.systemvergleich-hallenheizung.de

Pressekontakte:

Frederic Leers
Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V.
Tel. +49 2203 93593-20
frederic.leers@bdh-koeln.de
www.bdh-koeln.de

Jörn Adler
Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V.
Tel. +49 172 3929058
adler@btga.de
www.btga.de

Harald Petermann
Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e. V.
Tel. +49 221 37668 57
petermann@figawa.de
www.figawa.org ?

Zum Hintergrund des Gutachtens:

Die energierechtlichen und energiesparrechtlichen Vorgaben für die Errichtung und Ausstattung von neuen Gebäuden in Deutschland sind geprägt durch das Nebeneinander zweier Regelwerke: die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die Energieeinsparverordnung macht in ihren Hauptanforderungen (Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz) weitgehend technologieoffene Vorgaben zur rechnerischen Energieeffizienz von Gebäuden. Das EEWärmeG schreibt Mindestnutzungsanteile bestimmter erneuerbarer Energieträger bzw. der hiermit verbundenen Technologien an der Wärme-/Kältebereitstellung des Gebäudes vor und lässt daneben bestimmte Ersatzmaßnahmen als Erfüllung zu, unter anderem die Unterschreitung der EnEV-Anforderungen um ein festgelegtes Maß. Jedoch sind die beiden Regelwerke hinsichtlich der verwendeten Anforderungs- und Bezugsgrößen, der Bewertungssystematik sowie der Nachweisverfahren kaum aufeinander abgestimmt. Nach der aktuellen Meinungsbildung und Beschlusslage des Gesetzgebers sollen die beiden deutschen Rechtsetzungen zur Gebäudeenergie mit der anstehenden Novellierung zu einem konsistenten Regelwerk zusammengeführt werden. Ziel des Gutachtens ist die Erarbeitung eines technischen Vorschlages zu einer ausgewogenen und technologieoffenen Behandlung von Hallenheizsystemen innerhalb des neu zu schaffenden, einheitlichen Regelwerkes. Umgesetzt wurde die Studie vom Institut für Technische Gebäudeausrüstung (ITG) in Dresden.
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Jörn Adler, E-Mail: adler@btga.de


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